Das ging ja flott. Gestern habe ich noch berichtet, dass es mit Google Drive ziemlich bald los geht. Gestern abend war es noch so weit. Google Drive wurde gestartet. Ich muss zugeben, ich habe mir Google Driver nicht näher angesehen aber beim durchlesen der Beschreibungen fehlte mir doch so ein bisschen der “wow”-Effekt. Ich will jetzt hier auch nicht näher auf die Features von Google Drive eingehen, das wurde auf anderen Blogs schon zur Genüge getan. Viel mehr bin ich beim Lesen von diversen Blogs auf die AGBs von Google Drive aufmerksam geworden und ich habe meinen “wow”-Effekt bekommen. Allerdings leider nicht im positiven. Ich möchte auf Basis eines Artikels bei zdnet mal kurz und grob die wichtigsten Punkte der “Terms of service” der bekanntesten Cloud Speicher Anbieter gegenüberstellen.
Kurz und etwas überzogen gesagt: Bei Dropbox und SkyDrive behält man alle Rechte an seinen Dateien, bei Google Drive gibt man sie quasi ab.
Dropbox AGB
“Your Stuff & Your Privacy: By using our Services you provide us with information, files, and folders that you submit to Dropbox (together, “your stuff”). You retain full ownership to your stuff. We don’t claim any ownership to any of it. These Terms do not grant us any rights to your stuff or intellectual property except for the limited rights that are needed to run the Services, as explained below.”
Diese Nutzungsvereinbarungen sind sehr human. Man behält alle Rechte an seinen Dateien und Dropbox stellt auch nicht großartig etwas damit an. Die kompletten AGB sind hier zu finden. Es lohnt sich diese mal komplett durchzulesen. Es ist ganz interessant, der Umgang mit den Daten der Nutzer scheint recht gut zu sein.
Microsoft SkyDrive AGB
“5. Your Content: Except for material that we license to you, we don’t claim ownership of the content you provide on the service. Your content remains your content. We also don’t control, verify, or endorse the content that you and others make available on the service.”
Bei SkyDrive ist das ähnlich. Die Inhalte der Benutzer bleiben die Inhalte der Benutzer. Microsoft stellt mit den hochgeladenen Inhalten nichts an. Ausnahmen sind hier Inhalte, die von Microsoft lizenziert sind. Auch hier lohnt sich mal ein Blick in die kompletten AGB.
Google Drive AGB
“Your Content in our Services: When you upload or otherwise submit content to our Services, you give Google (and those we work with) a worldwide licence to use, host, store, reproduce, modify, create derivative works (such as those resulting from translations, adaptations or other changes that we make so that your content works better with our Services), communicate, publish, publicly perform, publicly display and distribute such content.
The rights that you grant in this licence are for the limited purpose of operating, promoting and improving our Services, and to develop new ones. This licence continues even if you stop using our Services (for example, for a business listing that you have added to Google Maps).”
Zu guter letzt die AGB von Google Drive. Und das ist schon der Hammer, finde ich. Google und Geschäftspartner erhalten ein weltweites Recht, die hochgeladenen Daten zu nutzen. Natürlich nur zur Verbesserung des Dienstes, klar
. Erstaunlich ist auch der zweite Absatz. Das Recht besteht auch, wenn man den Dienst überhaupt nicht mehr benutzt. Die kompletten AGB sind hier einsehbar.
Ich will hier gar keine Hetze starten, bei Cloud Angeboten sollte man immer einen Blick auf die AGB werfen. Dass Google Daten benutzt um Werbung zu personalsieren und so weiter ist ja nichts neues. Wer empfindliche Daten in die Cloud pustet ist ohnehin selber schuld. Aber nutzerfreundliche AGB findet man bei Google Drive nicht gerade. Ich werde bei Dropbox bleiben. Wie seht ihr das?
Update
Die Kollegen bei androidnext.de haben sich die deutschen Nutzungsbedingungen von Google Drive mal näher angesehen. Es geht wohl wirklich darum, eher die Funktionalität der Dienste zu gewährleisten und das auch nur falls nötig. Laut androidnext macht Google nichts andereres als Dropbox und Co, außer dass sie genauer darauf hinweisen, was mit den Daten geschieht. Dass Google sensibilisierter ist als andere, was den Datenschutz angeht ist ja nichts neues. Also alles in Butter? Ein fader Beigeschmack bleibt trotzdem, finde ich…
via: zdnet, androidnext





Seh ich ebenso. hab testweise GD installiert, aber bei den AGBs werd ich sicherlich bei Dropbox bleiben. Mein Space ist da höher, zudem werden über die API diverse Apps für Syncs unterstützt. Damit Google Drive interessant wird, muss sich noch vieles ändern (Picasa-Unterstützung, einbinden von anderen Google-Diensten)
Bei Skydrive kannst du keine Fotos von deinem Baby (nackt) hochladen. Sonst wird dir mit Sperrung des Kontos gedroht. Alle Bilder werden also überprüft und irgendwelche Leute schauen deine privaten Fotos an. Bei MS also Privatspäre Nein Danke!
Ich wollte eigntlich nur einen cloud backup unserer Familienfotos durchführen. Das erlaubt MS aber nicht.